Mofa - PrUEfbescheinigung


Für das Führen von Mofas, Leichtmofas und motorisierten Krankenfahrstühlen im öffentlichen Verkehr ist lediglich eine Prüfbescheinigung, aber keine Fahrerlaubnis erforderlich.
Im einzelnen ist zu beachten:
Das Mindestalter für Mofa-Fahrer ist 15 Jahre (bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein).
Wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt als Mofa-Fahrer weder Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Wer nach dem 31.3.1965 geboren ist und keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss, wenn er ein Mofa fahren will, zuerst eine Mofa-Ausbildung durchlaufen, darüber eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
Der Besitz eines gültigen in- oder ausländischen Führerscheins, gleich welcher Klasse, macht die Mofa-Prüfbescheinigung überflüssig.
Die Mofa-Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss mitgeführt und zuständigen Personen zur Prüfung ausgehändigt werden.

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